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Energiepass

Eigentümer in der Pflicht

Vermieter und Verkäufer von Immobilien brauchen seit 1. Juli 2008 einen Energieausweis. Wann welches Papier vorgeschrieben ist und was die verschiedenen Varianten leisten.
Die wichtigste Nachricht vorweg:
Nur wer seine Immobilie verkaufen oder vermieten will, braucht einen Energieausweis. Zudem gilt die Pflicht noch nicht für alle Gebäude. Für Neubauten und grundlegend sanierte Immobilien ist die Berechnung ohnehin Bestandteil der vorgeschriebenen Wärmebedarfsberechnung, einen extra Energieausweis braucht der Eigentümer nicht. Natürlich kann es sinnvoll sein, den Energiehunger seines Hauses zu kennen und sich Maßnahmen zur Einsparung zu überlegen. Aber das lässt sich auch in ein paar Monaten erledigen, wenn die erste Nachfragewelle nach dem neuen Papier abgeflaut ist.
Käufer und Mieter erfahren mit dem Pass, wie hoch die Kosten für Heizung und Warmwasser in etwa sein werden, und bekommen Basisinformationen über Dämmung und Heizanlage. Eigentümer erhalten erste Informationen über den energetischen Zustand ihres Hauses sowie in Kurzform Empfehlungen für Sanierungen und Modernisierungen, die den Energieverbrauch senken. Es gibt zwei Varianten von Energiepässen, die sich deutlich in ihrer Aussagekraft, aber auch in ihren Kosten unterscheiden: Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird lediglich der Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre zugrunde gelegt. Er ist deutlich preiswerter als der bedarfsorientierte Ausweis, bei dem der Aussteller von einer durchschnittlich genutzten Immobilie ausgeht und anhand von bauphysikalischen Daten berechnet, wie viel das Haus oder die Wohnung im Standardfall verbraucht.
Zweifelhafte Aussagekraft
Kauf- und Mietinteressenten sollten sich das vorgelegte Papier genau ansehen. Und Eigentümer sollten, auch wenn sie sich über den zusätzlichen Aufwand und die Kosten ärgern, nicht an der falschen Stelle sparen. Zwar werde das vierseitige Papier plus Anlagen im Netz häufig zu Schnäppchenpreisen angeboten, die wenigsten Online-Angebote seien aber zu gebrauchen. Nur einer von 97 überprüften Ausstellern fragte auf seiner Homepage alle 14 gesetzlichen Pflichtdaten vollständig ab, fand die Verbraucherzentrale heraus. Und von 29 Verbrauchsausweisen, die im Test gekauft und ausgewertet wurden, waren 12 formal „mangelhaft“, 18 hielten einer weiteren fachlichen Prüfung nicht stand.

Wer die Chance nutzt und seinen Energiefresser auf Vordermann bringt, sichert sich in Zeiten hoher Energiepreise nicht nur die Aufmerksamkeit von Mietern oder Käufern, sondern auch die Zukunftssicherheit seines Vermögens.
 
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